Angelverein „Werra-Aue“ Gerstungen e.V. bietet seinen Gästen die Möglichkeit den Angelsport mit dem Vierteljahresfischereischein (VJFS) auszuüben. Dazu solltest du einiges beachten.

  • Der Vorstand, sowie die Gewässerwarte des Angelverein „Werra-Aue“ Gerstungen e.V., entscheiden wer eine Tageskarte bekommt und wo jene Person angeln darf.
  • Es darf ausschließlich auf Friedfisch geangelt werden.
  • Gastkarten für VJFS-Nutzer gibt es ausschließlich bei L. Eyrich 015152490777. 
    Von 20Uhr - 08Uhr nur über WhatsApp!!!
  • Bei Verstößen gegen die ThürFischVO, dem ThürFischG und den Verordnungen des Vereins, droht der Entzug der Angelgenehmigung.

Eine Tageskarte kostet 15€, eine 10-Tageskarte kostet 120€

Im §28 der 3. Verordnung zur Änderung der Thüringer Fischereiverordnung vom 22. Juli 2010 heißt es: (Thüringer Fischereiverordnung §28)

Der Vierteljahresfischereischein berechtigt zum Fischen mit der Handangel. Er wird ohne Sachkundenachweis durch die Gemeindeverwaltungen der Gemeinden auf Antrag an Personen, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben, erteilt. Der Vierteljahresfischereischein darf pro Person nur einmal je Kalenderjahr erteilt werden. Mit der Erteilung des Vierteljahresfischereischeins wird die Broschüre „Das Angeln mit dem Vierteljahresfischereischein im Freistaat Thüringen“ ausgehändigt.

Übersetzt heißt das, dass Personen ab 14 Jahren ohne Fischerprüfung den Schein in jeder Thüringer Gemeindeverwaltung für ein Vierteljahr, allerdings nur einmal je Kalenderjahr, beantragen können.